
AKTUELLES VON UND ÜBER UNS
In dieser Rubrik berichten wir über von uns anwaltlich begleitete Verfahren und aktuelle Rechtsentwicklungen. Soweit die Beiträge vor dem 1. Juli 2024 datieren, sind sie von den Gründungspartner*innen der MW Mittelstein Legal in ihrer vorherigen Tätigkeit bei den Mohr Rechtsanwälten verantwortet. Sie finden hier zudem Berichte über uns sowie aktuelle Mitteilungen über die Entwicklungen und Neuerungen in unserer Kanzlei MW Mittelstein Legal.
Erfolgreiche Normenkontrolle
Mit Urteil vom 25. März 2025 (Az. 1 KN 3/20) hat das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht dem Normenkontrollantrag eines von uns vertretenen Eigentümers stattgegeben und den Bebauungsplan Nr. 14 der Gemeinde Kasseedorf für unwirksam erklärt.
Das Gericht bestätigte unsere Kritik an dem Bebauungsplan und hielt diesen aus mehreren Gründen für unwirksam:
- Artenschutz: Der Bebauungsplan ließ keine gesicherte Prognose zu, dass artenschutzrechtliche Konflikte auszuschließen seien. Insbesondere fehlte eine rechtlich abgesicherte Umsetzung sogenannter CEF-Maßnahmen (Maßnahmen zur Sicherstellung der ökologischen Funktion von Fortpflanzungs- und Ruhestätten streng geschützter Arten). Damit war die Planung nicht vollzugsfähig und es fehlte ihm die Erforderlichkeit im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB.
- FFH-Vorprüfung: Die durchgeführte Vorprüfung wurde vom Gericht als nicht nachvollziehbar beurteilt. Grund war eine nicht schlüssige und veraltete Datengrundlage sowie eine unvollständige Betrachtung möglicher Wirkprozesse.
- Abwägungsfehler: Die Planung verstieß gegen die materiellen Anforderungen des Abwägungsgebots: Die Gemeinde habe den Ausgleich zwischen den Belangen des Umweltschutzes im Verhältnis zu den Belangen der Wirtschaft in einer Weise vorgenommen, die zur objektiven Gewichtigkeit dieser Belange außer Verhältnis stehe.
Das Urteil ist rechtskräftig. Es kann hier eingesehen werden.
Über den konkreten Fall hinaus enthält das Urteil auch grundsätzliche Hinweise zur Aktualität von naturschutzfachlichen Bestandsdaten. Es gibt keine gesetzlich festgelegte Gültigkeitsdauer solcher Daten, jedoch haben sich in der Fachpraxis fünf Jahre als grobe Richtlinie etabliert. Das Gericht betont, dass stets eine Einzelfallbeurteilung erforderlich ist. Dabei sind u. a. folgende Fragen entscheidend:
- Haben sich im Planungsraum strukturelle Veränderungen ergeben?
- Gibt es neue Erkenntnisse zur Bestandsentwicklung relevanter Arten? Gibt es Anhaltspunkte für ein Neuauftreten von Arten?
- Haben sich rechtliche oder fachliche Rahmenbedingungen verändert?
Ist die Datengrundlage älter als fünf Jahre, sollte jedenfalls eine Plausibilitätsprüfung erfolgen.
Denkmalverein Hamburg als Umweltverband anerkannt
Der Denkmalverein Hamburg e.V. ist von der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) als Umweltverband gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) anerkannt worden. Damit ist das Verwaltungsgerichtsverfahren (Az. 11 K 4993/22) abgeschlossen.
Der Anerkennung war ein längerer Rechtsweg vorausgegangen. Nach der Ablehnung unseres ursprünglichen Antrags haben wir zunächst das Widerspruchsverfahren geführt und anschließend Klage beim Verwaltungsgericht Hamburg erhoben. Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob der Einsatz für den Denkmalschutz auch als Förderung von Umweltschutz im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 1 UmwRG zu werten ist. Wir haben dies bejaht und auf die europarechtliche Auslegung des Umweltbegriffs verwiesen, insbesondere auf die Umweltverträglichkeitsprüfungsrichtlinie (UVP-Richtlinie), die auch den Schutz von Kulturgütern umfasst.
Nach einem Hinweis des Gerichts, auf die jüngste Rechtsprechung “wonach der Denkmalschutz – so wie mit der Klage vorgetragen – Teil eines weit auszulegenden Umweltschutzbegriffes sein dürfte“ hat die zuständige Behörde ihre Entscheidung überdacht und dem Antrag auf Anerkennung entsprochen.
Mit der Anerkennung erhält der Denkmalverein Hamburg nun die Möglichkeit, im Rahmen des Verbandsklagerechts denkmalrechtliche Entscheidungen gerichtlich überprüfen zu lassen.
Weitere Informationen finden Sie in der ausführlichen Mitteilung des Denkmalvereins Hamburg.
MW Mittelstein Legal beim Baurechtsforum Nord des vhw
MW Mittelstein Legal auf dem Hamburger Vergabetag 2025
Unsere Partnerin Elena Olbers (geb. Wurster) veranstaltet am Hamburger Vergabetag 2025 gemeinsam mit der Kollegin Gritt Diercks-Oppler einen Workshop zum Thema: Interkommunale Zusammenarbeit unter Beteiligung Privater – wie geht das?“
Der Hamburger Vergabetag findet am 30. und 31.01.2025 statt. Dort trifft sich die Beschaffungs-Community, um sich über aktuelle Entwicklungen im Vergaberecht und innovative Beschaffungsstrategien auszutauschen.
Nähere Infos finden Sie hier
Novellierung des BauGB 2024: „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung“
Die bereits seit längerem erwartete BauGB-Novelle als „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung“ nimmt mit Vorlage des Kabinettsentwurfs vom 03.09.2024 nunmehr konkretere Formen an.
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NABU Niedersachsen gewinnt Eilverfahren gegen Windpark Uplengen Kleinoldendorf
Der von uns vertretene NABU Landesverband Niedersachsen hat im Eilverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg einen wichtigen Erfolg erzielt.
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Über MW Mittelstein Legal
MW Mittelstein Legal wurde 2024 von Elena Wurster und Jan Mittelstein gegründet.
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Erfolgreiches Eilverfahren: Schüler kann im kommenden Schuljahr Wunschschule besuchen
VG Schleswig gibt Eilantrag auf Aufnahme an weiterführender Schule aufgrund fehlerhaften Aufnahmeverfahrens statt
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Erfolgreicher Amtshaftungsprozess gegen die FHH
Kläger einigen sich nach Sieg beim OLG Hamburg
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Erfolgreiche Anfechtung eines Umlegungsbeschlusses zur Neuordnung landwirtschaftlicher Flächen
Fehlende Privatnützigkeit eines Umlegungsverfahrens
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EuGH bestätigt Haftung juristischer Personen des öffentlichen Rechts für Umweltschäden
Zwischenerfolg für die Trauerseeschwalbe auf Eiderstedt
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