NABU Niedersachsen gewinnt Eilverfahren gegen Windpark Uplengen Kleinoldendorf

Der von uns vertretene NABU Landesverband Niedersachsen hat im Eilverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg einen wichtigen Erfolg erzielt.

In seinem Beschluss vom 13. August (Az. 12 MS 43/24) stellte das OVG Lüneburg erhebliche Rechtsfehler in der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung des Windparks Uplengen Kleinoldendorf fest.

Das OVG Lüneburg bemängelte unter anderem, dass die Genehmigung nicht hinreichend bestimmt sei, unzureichende Schutzauflagen für die im Gebiet vorkommenden Fledermausarten enthalte und keinen ausreichenden Schutz vor Lärmimmissionen gewährleiste. Zudem wurde eine rechtswidrige Nebenbestimmung zur Rückbausicherheit festgestellt.

Aus juristischer Sicht bemerkenswert sind die Ausführungen des OVG Lüneburg zum Wahlrecht nach § 6 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) bei laufenden Verfahren. Der Senat folgte unserer Auffassung, dass mit einer „endgültigen Entscheidung“ im Sinne des § 6 WindBG die Erteilung der Genehmigung gemeint ist und nicht etwa der Eintritt der Bestandskraft nach Abschluss sämtlicher Rechtsmittelverfahren. „Endgültig“ ist daher nicht gleichbedeutend mit „bestandskräftig“.

Die Pressemitteilung des NABU finden Sie hier.

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