Erfolgreiches Eilverfahren: Schüler kann im kommenden Schuljahr Wunschschule besuchen

VG Schleswig gibt Eilantrag auf Aufnahme an weiterführender Schule aufgrund fehlerhaften Aufnahmeverfahrens statt

Das Verwaltungsgericht Schleswig hat mit Beschluss vom 24.06.2023 zugunsten des von uns vertretenen Schülers und seiner Eltern die Schule verpflichtet, den Schüler zum Schuljahr 2023/2024 in die Jahrgangsstufe 5 aufzunehmen.

Im Aufnahmeverfahren hatte der Schüler an seiner Wunschschule, einer Norderstedter Gemeinschaftsschule mit Oberstufe, keinen Schulplatz erhalten. Mehr Kinder hatten dort einen Platz begehrt als, Kapazitäten zur Verfügung standen, sodass die Aufnahmekriterien zur Anwendung kamen. Nachdem das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein den Widerspruch zurückgewiesen hatte, stellten wir den Eilantrag beim zuständigen Verwaltungsgericht Schleswig, um noch vor Beginn des neuen Schuljahres eine gerichtliche Klärung zu erwirken.

Mit dem Beschluss vom 24.06.2023 stellte das Verwaltungsgericht fest, dass der Schule wie von uns vorgetragen im Aufnahmeverfahren Fehler unterlaufen waren. Durch die Aufnahme von Schüler:innen entgegen den gesetzlichen Bestimmungen hat die Schule den Aufnahmeanspruch anderer Bewerber:innen in rechtswidriger Weise verkürzt. Hieraus resultiert der Aufnahmeanspruch unseres Mandanten.

Wir wünschen ihm für den Schulstart und die weitere Laufbahn an seiner Wunschschule alles Gute!

Hamburg, den 28.08.2023
Für die Mohr Rechtsanwälte:
Luise Gottberg
Rechtsanwältin

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